Pflichtseminar für Verstöße in der Probezeit. Wird von den Behörden angeordnet. Probezeit verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre.
Ablauf: 4 Sitzungen à 135 min Eine Beobachtungsfahrt zwischen 1. und 2. Sitzung
Zeitliche Dauer: etwa 3 Wochen
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