Aktuelles
Keine Warteliste:
Durch Organsiation und Straffung der Ausbildung in den letzten 12 Monaten konnten wir die Wartezeit stark minimieren.
Aktuell gibt es keine Warteliste für Neukunden.
Beginn der praktischen Fahrstunden:
Mit den praktischen Stunden dürfen wir beginnen, sobald das Landratsamt den Fahrerlaubnisantrag genehmigt hat.
Ein Warten auf die bestandene Theorieprüfung ist nicht zwingend notwendig, jedoch in manchen Fällen sinnvoll.
Bearbeitungszeit durch die Behörden:
Hinsichtlich des Behördenwegs hat sich leider nichts geändert.
Die Bearbeitungszeit des Fahrerlaubnisantrags durch das Landratsamt dauert weiterhin 10-12 Wochen.
Führerschein-Erweiterungen, die keinen Theorieunterricht erfordern (wie BE, A2-Aufstieg und A-Aufstieg) können auf Wunsch deutlich verkürzt werden.
Sprache:
Was sich in den letzten Jahren als sinnvoll erwiesen hat sind Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf B1-Niveau. Eine geringere Sprachkenntnis führt zu einer erheblich höheren Fahrstundenzahl und damit teilweise zu deutlich höheren Kosten.